Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte lesen Sie unsere nachstehenden Reisebedingungen (AGB) in Ruhe und mit Sorgfalt durch, da Sie diese mit Ihrem Buchungs-Anfrage bzw. -Auftrag anerkennen.

1.     Geltungsbereich

1.1            Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen.
1.2           Diese AGB sind für jeden Gast (in der „Gäste Informationen“ Mappe) oder auch auf unserer Homepage www.waldhubenhof.de einsehbar.
1.3           Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Häuser und Wohnungen ist nicht gestattet.
1.4           Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung.

2         Vertragsabschluss

2.1           Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung von Häusern und Wohnungen vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist.
2.2          Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail oder auf Wunsch des Gastes per Fax oder auch auf dem Postweg (in diesem Fall werden die Portogebühren dem Rechnungsbetrag hinzuaddiert).
2.3          Ein Vertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn Häuser oder Wohnungen bestellt und bereitgestellt sind und aus Zeitgründen (kurzfristig gebuchter Aufenthalt) eine explizite Zusage nicht möglich ist.
2.4          Vertragspartner sind der Waldhubenhof, vertreten durch Familie Kübler und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Vertrag einzustehen.

3      Leistungen

3.1           Der Ferienhof „Waldhubenhof“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchte Häuser, Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4         Preise und Zahlungsbedingungen

4.1           Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten.
4.2          Die Nebenkosten für das erste Set Bettwäsche, Handtücher und die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten und werden nicht gesondert auf der Rechnung aufgeführt.
4.3          Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung inkl. Rechnung wird der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
4.4          Der gesamte Rechnungsbetrag inkl. Service-Kosten ist vor der Abreise zu zahlen. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
4.5          Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.6          Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Waldhubenhof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden.
4.7          Die Preise können von dem Waldhubenhof geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Häuser oder Wohnungen, Anzahl der Gäste, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Waldhubenhof dem zustimmt.

5         Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung

5.1           Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden.
5.2          Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jeder Ferienwohnung bzw. Ferienhaus in Form einer „Gäste Informationen“- Mappe ausliegt.

6      Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

6.1           Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir machen für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:
 

ab 4 Wochen vor Reiseantritt

10 % vom Reisepreis

bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt

50 % vom Reisepreis

bis zu 1 Woche vor Reiseantritt und bei Nichtanreise

100% des Reisepreises

6.2          Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Häusern und Wohnungen hat Waldhubenhof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.
6.3          Der Mieter kann jederzeit einen Ersatzmieter stellen, die Änderung des Mieters bedarf der Schriftform von Seite des Erstmieters.
6.4          Änderungen und Umbuchungen werden wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt. Die Stellung eines Ersatzmieters verursacht keine Kosten, solange das gebuchte Objekt und der Buchungszeitraum unverändert bleiben.

7      Rücktritt des Ferienhofs „Waldhubenhof“

7.1           Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vereinbarten angemessenen Nach- Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Waldhubenhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2          Ferner ist Waldhubenhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Waldhubenhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen:
  • Häuser oder Wohnungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • begründeter Anlass zu der Annahme vorliegt, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhofs „Waldhubenhof“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhofs zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
7.3          Der Ferienhof „Waldhubenhof“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.4          Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienhofs „Waldhubenhof“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8      Haus- bzw. Wohnungs -Übergabe und -Rückgabe

8.1           Check in: Die Häuser, Wohnungen können zwischen 14:00 und 16:00 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Ferienhof „Waldhubenhof“ abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits gelagert werden. Sollte das gebuchte Haus bzw. Wohnung bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
8.2          Der Ferienhof „Waldhubenhof“ ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, die Häuser und Wohnungen ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
8.3          Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Häuser und Wohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.

9      Haftungen

9.1           Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Ferienhof „Waldhubenhof“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
9.2          Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen.
9.3          Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden.
9.4          Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.
9.5          Der Ferienhof „Waldhubenhof“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt oder Beteiligung Dritter (wie z.B.: Urlaubzeiten bei der Bäckerei, anderweitige Termine des Stallmeisters, Pferde sind nicht beschlagen) unmöglich wird. Der Ferienhof „Waldhubenhof“ bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
9.6          Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Ferienhofs „Waldhubenhof“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
9.7          Die Haftung des Ferienhofs „Waldhubenhof“ ist auf die Höhe des vereinbarten Gesamtmietpreises (wie in der Rechnung) beschränkt.
9.8          Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Molkereiweg 7-9 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter PKW, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet der Ferienhof „Waldhubenhof“ nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.9          Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum angebotenen Leistungsspektrum. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9.10        Für nicht vorhersehbare Schäden, wie Installationsschäden, Vorgänge, die außerhalb des Einflussbereiches unseres Geschäftsbüros liegen (wie z. B.: Streik, Aussperrung, Natur- und Umweltschäden, Badeverbote, Verkehrsverbindungen, Gaststätten) haftet Ferienhof „Waldhubenhof“ nicht. Für das Auftreten von Ungeziefer, Insekten und Ähnlichem in oder beim Mietobjekt schließt der Vermieter eine Haftung aus. Das gilt ebenso für Straßen- und Bauarbeiten und Naturkatastrophen.

10    Schlussbestimmungen

10.1          Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ferienhof „Waldhubenhof“: Mossautal Hüttenthal
10.2        Gerichtsstand: Michelstadt
10.3        Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.